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Kopfhörer im Straßenverkehr – Was ist erlaubt und was nicht?

AKG KopfhoererEs gibt doch kaum etwas Besseres, als mit dem Fahrrad unterwegs zu sein und dabei die Lieblingsmusik auf den Ohren zu haben. Dank Kopfhörer ist das kein Problem – und generell auch nicht verboten. Dennoch müssen Sie als Verkehrsteilnehmer wissen, dass es durchaus verschiedene Einschränkungen gelten. Werden diese missachtet, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Verkehrsunfälle. Kopfhörer im Straßenverkehr: Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier.

Das Walkman-Urteil aus den 1980er Jahren

Dass im Straßenverkehr schon immer gern Musik gehört wurde, bestätigt ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 1987. Damals ging es um einen Verkehrsunfall, der durch Kopfhörer verursacht wurde. Das Problem: Ein Radfahrer hatte zu laut Musik gehört und konnte den Straßenverkehr deswegen nicht richtig wahrnehmen. Das Oberlandesgericht Köln entschied damals: Den Fahrradfahrer trifft die Schuld.

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Das sogenannte Walkman-Urteil hat noch heute Wirkung. Es legt nämlich etwas ganz Grundlegendes fest: Generell ist das Hören von Musik über Kopfhörer im Straßenverkehr erlaubt – wenn denn die Lautstärke der Musik an die Umstände angepasst und das Gehör nicht beeinträchtigt wird.

Konkret bedeutet das: Der Radfahrer (und auch Fußgänger) müssen trotz der Musik auf den Ohren immer noch in der Lage sein, die Geräuschkulisse um sich herum wahrzunehmen und beispielsweise zu reagieren, wenn sich ein Auto nähert. Geschehen Unfälle, weil die Musik zu laut war, gilt der Musikliebhaber als Verursacher. Er ist es dann auch, der eventuell auftretende Kosten übernehmen muss. Im Falle einer vollständigen Schulzusprechung entfallen außerdem Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Auf einen Blick: Dos und Don’ts im Straßenverkehr

erlaubt nicht erlaubt
  • Musik über Kopfhörer (In-Ears, Ohrmuscheln, etc.) hören
  • Musik über beide Ohren hören
  • Musik so laut hören, dass das Gehör beeinträchtigt und der Straßenverkehr nicht mehr richtig wahrgenommen wird

Immer wieder wird behauptet, dass das Musikhören auf dem Fahrrad nicht erlaubt ist. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlmeldung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahrradfahrer nichts zu befürchten haben. Polizeibeamte führen regelmäßige Kontrollen durch. Wird ein Radfahrer erwischt, der extrem laut Musik hört, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro – und zwar ganz unabhängig davon, ob der Verkehrsteilnehmer einen Unfall provozieren könnte oder nicht. Es ist daher immer empfehlenswert, die Musik auf eine normale Lautstärke zu regeln.

Sollen Kopfhörer im Straßenverkehr verboten werden?

Immer wieder werden Debatten angestoßen, in denen es darum geht, Kopfhörer komplett aus dem Straßenverkehr zu verbannen. Der Grund: Die steigenden Zahlen von Unfällen, die durch das Hören von Musik verursacht werden. Ein besonderer Dorn im Auge der Gegner sind spezielle Kopfhörer, die so konstruiert sind, dass Außengeräusche komplett isoliert werden. Diese Modelle stellen eine besonders große Gefahr dar und sind auch nicht für den Gebrauch im Straßenverkehr geeignet. Das gilt sowohl für Radfahrer als auch Fußgänger.

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Doch auch wenn es immer wieder negative Stimmen gibt, die sich gegen Kopfhörer aussprechen, ist ein komplettes Verbot noch in weiter Ferne. Stattdessen wird immer wieder an die Vernunft der Menschen appelliert und auf die Gefahren des lauten Musikhörens hingewiesen.

Wichtig: Das Hören von lauter Musik im Straßenverkehr kann zu einer großen Gefahr für Sie und andere werden. Hören Sie deswegen immer nur leise Musik und verzichten Sie auf Kopfhörer, die Außengeräusche isolieren. Ear-Bud-Kopfhörer, die nur die Ohrmuschel gehangen werden, stellen einen guten Kompromiss dar, der Ihnen gleichermaßen Sicherheit und Unterhaltung bietet.

Vor- und Nachteile von Kopfhörer im Straßenverkehr

  • gute Laune durchs Musik hören
  • Zeitüberbrückung von langen Fahrten bzw. Wegen
  • Unfallrisiko wird erhöht

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